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DDL e.V. Jahrestagung 2024

hiermit laden wir Sie zur kommenden 33. DDL Jahrestagung vom 2. Mai bis zum 5. Mai 2024 in die Handelskammer nach Hamburg ein. Die Handelskammer steht als Zentrum der Wirtschaft sinnbildlich für Hamburg. In unmittelbarer Nähe finden sich Hotels, das Rathaus und die Binnenalster – ein perfekter Rahmen für ein spannendes Fortbildungswochenende!

Die dermatologische Lasertherapie und minimalinvasive ästhetische Eingriffe erfahren in den letzten Jahren einen sprunghaften Boom, damit allerdings auch die Zahl der Komplikationen. Als Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft ist es unsere Verantwortung, das Wissen in diesem Fachgebiet zu stärken, um sichere und qualitativ einwandfreie, evidenzbasierte Therapien anbieten zu können. Darüber hinaus gilt es, in schwierigen gesundheitspolitischen Zeiten, zusammenzuhalten und nicht alleine auf die Kassen Medizin zu bauen.

Vor diesem Hintergrund haben wir ein Programm zusammengestellt, welches die gesamte Breite der Laserdermatologie umfasst. Wir adressieren die jungen Lasertherapeut*Innen mit der Vermittlung von Grundlagen zu Techniken und Indikationen ebenso wie die Erfahrenen unter uns mit den neuesten Erkenntnissen aus der Wissenschaft, Perlen und Fallstricken.

Die Tagung wird am Donnerstag mit einem operativen Spezialkurs zur Lidplastik mit Laserassistenz unter Leitung von Prof. Alina Fratila starten. Wie schon in den letzten Jahren bieten wir einen Laserschutzkurs nach TRoS 18, die notwendigen Fachkundeschulungen wie auch alle rechtlichen Neuerungen an. Zudem haben sich die unterschiedlichsten Firmen mit ihren Innovationen angemeldet, über die Sie sich am Freitag in einem Workshop-Zirkel informieren können. Abgerundet wird das Programm durch einen speziellen Part zur Botox und Hyaluronsäure mit neuen oder außergewöhnliche Indikationen wie auch auf das Komplikationsmanagement.

Ganz im Sinne der Tagung 2017 in Hamburg „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen“ wollen wir auf die geänderten Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem eingehen.

Wir freuen uns auf den fachlichen Diskurs mit Ihnen und grüßen aus dem wie immer wunderschönen Hamburg.

Ihre

PD Dr. med. Katharina Herberger
Dr. med. Nikolaus Seeber
Tagungsleitung DDL 2024

Asclepion Laser Technologies: Stätiges Wachstum ermöglicht Investitionen in die Zukunft

Am 9. September wurde im Rahmen einer großen Feier, neben dem Hauptgebäude der Asclepion Laser Technologies, ein Erweiterungsbau eingeweiht. So wurde das Hauptgebäude um weitere 2.500 m2 Nutzfläche nahezu verdoppelt. Im neuen dreigeschossigen Gebäude entstanden neue Produktions- und Lagerflächen, ein Reinraum sowie ein spezieller Bereich für den technischen Service und ein hochmodernes Schulungszentrum für die Fortbildung der Kunden. Cafeteria, Fitnessbereich und eine Dachterrasse bilden zusätzlich ein attraktives Umfeld für die neugeschaffene Bürofläche für 50 Mitarbeiter. Die stetig steigenden Anforderungen in der Lasermedizin und der anhaltende Wachstumskurs von Asclepion machen dies erforderlich.

Abb. 1: Unternehmenssitz in Jena.

Asclepion – Das Unternehmen

Als weltweit tätiges Unternehmen arbeitet Asclepion mit über 70 Distributoren zusammen und generiert damit über 60% ihres Umsatzes im Ausland. Die Kernmärkte sind USA, Asien sowie Europa und mit über 3.000 installierten Lasersystemen ist Asclepion auch im Heimatmarkt stark präsent.

 

Um innovative und erfolgreiche Produkte entwickeln zu können, ist es notwendig, intensiv in die Forschung und medizinische Praxis zu investieren. Diesem Ethos hat sich Asclepion Laser Technologies verschrieben, zum Vorteil für Kunden und Partner. Das Ziel ist es, einer immer größer werdenden Anzahl von Menschen die Vorteile der Lasertechnologie nahe zu bringen und das Wohlbefinden der Patienten zu steigern. Dabei unterstützt, optimiert und fördert Asclepion die tägliche medizinische Praxis dank einer weit gefächerten Produktpalette, fortwährendem Training und kundenspezifischer Hilfestellung.

Abb. 2: Thomas Unger, Chief Operations & Marketing Officer bei Asclepion, stellt den PicoStar vor.

Mit Pioniergeist zum weltweiten Technologieführer für innovative Laser

Asclepion Laser Technologies ist ein Pionier der medizinisch-kosmetischen Laser: 1977 gegründet, wurde sie als Aesculap-Meditec GmbH weltweit bekannt. 1995 fand ein Joint Venture mit einem Teil von Jenoptik statt und im Jahr 2002 wechselten Eigentümer und Firmierung zur Carl Zeiss Meditec AG. Da ab diesem Zeitpunkt ein starker Fokus auf der Augenheilkunde lag, fand die heutige Asclepion Laser Technologies GmbH 2003 einen neuen Partner: Die in Florenz beheimatete El.En. Gruppe kaufte den Geschäftsbereich der dermatologischen, chirurgischen und dentalen Laser. Eine rege Zusammenarbeit unter den Partnern machte das Jenaer Unternehmen zum weltweiten Technologieführer für innovative Laser in der ästhetischen Medizin und Chirurgie.

 

Partner für dermatologisch und ästhetisch ausgerichtete Praxen, Institute und Kliniken

Mit seiner umfangreichen Leistungspalette versteht sich Asclepion als kompetenter Partner für dermatologisch sowie ästhetisch ausgerichtete Praxen, Institute und Kliniken. Denn fast alle ästhetischen Hautbehandlungen sind mit Produkten von Asclepion möglich: Entfernung von Tattoos, Pigmentflecken, Besenreisern, Narben, Krampfadern oder Haaren – um nur einige Applikationen zu nennen. Unter dem Branding “JenaSurgical” bietet Asclepion Lasersysteme für die Allgemein- und Präzisionsmikrochirurgie an, z.B. für die Prostata- oder Blasensteinbehandlung.

 

Zahlreiche klinische Studien zu verschiedenen Technologien belegen und sichern die Behandlungserfolge. Alle Medizinlaser von Asclepion besitzen die CE Zertifizierung und haben außerdem das Zertifikat der US- Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) oder befinden sich im Prüfverfahren.

Abb. 3: Das hochmoderne Schulungszentrum der Academy bietet Platz für 100 Gäste.

Service – Training – Applikation – digital und vor Ort dank WEBCLUB und ACADEMY

Der Asclepion WEBCLUB bietet rund um die Uhr Informationen für Arzt sowie Patient und ist die direkte Verbindung zu Asclepion. Die Behandlungserfolge sind aber nicht nur von der Produktqualität, sondern auch vom Therapeuten abhängig. Entsprechend setzt Asclepion auf gut ausgebildete und kompetente Fachkräfte. Deswegen bietet das Unternehmen eine Vielzahl an Workshops, Seminaren und Schulungen im Rahmen der Asclepion ACADEMY an. Das Trainingszentrum in Jena stellt ein renommiertes Kompetenzzentrum dar. Um mit einem Laser arbeiten zu dürfen, ist ein Sachkundenachweis gesetzlich vorgeschrieben. Die entsprechenden Seminare – an denen schon über 3.000 Anwender teilnahmen – veranstaltet Asclepion seit über 20 Jahren. Zusammen mit kompetenten Referenten und Dozenten, werden die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der Lasertechnologie vorgestellt und fundiertes Fachwissen vermittelt. Außerdem stehen interessierten Ärzten die Asclepion Referenzzentren in der ganzen Welt offen.

Abb. 4: Danilo Leggieri, General Manager Asclepion (links), und Paolo Salvadeo, General Manager El.En. Gruppe (rechts), weihen das neue Gebäude ein.

KITs für den Arzt

Zur Unterstützung des Arztes hat Asclepion Laser Technologies spezielle Kits entwickelt. Das Starting Kit führt den Arzt in die Welt der Lasertechnologie ein – angefangen bei der Installation des Gerätes bis zu den Behandlungsprotokollen. Das Welcome Kit enthält Fach- und Werbematerial, welches das tägliche Praxismanagement erleichtert:

 

Patientenbroschüren, Behandlungsanleitungen, Aufklärungsbögen u.a. informieren umfassend über den Einsatz und die Vorteile der Lasertechnologie. Das Clinical Marketing Kit stellt dem Arzt exklusiv einen umfangreichen Pool an Materialien zur Verfügung. Aussagefähige und praxisnahe Informationen zur Patientenkommunikation, Behandlungsbilder bis hin zu Trainingsvideos unterstreichen die Professionalität. Darüber hinaus wird der Asclepion Marketing Guide zum unschätzbaren Wegbegleiter im heutigen modernen IgeL-Praxismanagement. Mit dem Press Kit bietet Asclepion zusätzlich Bildmaterialien und Textbausteine an, um seinen Kunden zu helfen, die Vorteile der Lasertechnologien gegenüber den Patienten besser zu veranschaulichen.

 

Weitere Informationen:
Asclepion Laser Technologies GmbH
Brüsseler Str. 10
DE-07747 Jena
www.asclepion.com

Wirtschaftlichkeit in der Laserpraxis: Die Ästhetik-Matrix

Wie schon in den vergangenen Jahren hat die „Kosmetische Medizin“ in diesem Jahr einen Laserguide aufgelegt und wie schon in den Vorjahren scheint die Zahl verfügbarer Systeme nahezu unüberschaubar. Auch in der eigenen täglichen Praxis fällt es mitunter schwer zu bewerten, welcher Laser oder welche Indikation sowohl medizinisch aber nicht zuletzt auch wirtschaftlich funktioniert. Was sind Tipps von Kollegen? Welche Leistung hat sich in deren Praxis rentiert? Was sind die „Blockbuster“, die auch in der eigenen Praxis auf keinen Fall fehlen sollten? Spannend finde ich hier Fachvorträge auf Kongressen mit Titeln wie zum Beispiel: „Meine 5 erfolgreichsten Laserbehandlungen in der täglichen Praxis“. Für die kommende Jahrestagung der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft in München vom 30. Mai bis 01. Juni in München hat mir Tagungspräsident PD Dr. Gerd Gauglitz genau einen solchen Vortrag zugedacht, Titel „Praxisrelevante Lasermedizin: meine 5 dankbarsten Indikationen für eine erfolgreiche Laserbehandlung“. Nun fällt mir spontan eine ganze Reihe „dankbarer Indiktionen“ ein, aber lässt sich diese persönliche Präferenz systematisch und anschaulich argumentativ untermauern? Was sind die Gründe, die eine Indikation zu einer dankbaren Indikation machen? Im Zuge einer Standortanalyse werden mitunter sogenannte Netz-Diagramme oder auch „Spider-Plots“ genutzt. Durchschnittswerte für Arztdichte, Alter der Bevölkerung oder Kaufkraft werden auf entsprechende sternförmige Achsen aufgetragen und anschließend verbunden. Je größer das Netz, desto besser der Standort.

 

Welche Parameter könnten nun also für den Wert einer Laserleistung für die eigene Praxis eine Rolle spielen? Aus meiner Sicht sind diese: i.) das Risiko für Nebenwirkungen; ii) der zeitliche und personelle Aufwand; iii) Erlösmöglichkeiten; iv) die antizipierte Zufriedenheit der Patienten mit dem Behandlungsergebnis und schließlich v) die Nachfrage sowie vi) der technische Anspruch der Indikation: Handelt es sich also um eine einfachere Anfängerindikation oder ist die Behandlung komplexer und gehört eher in die Hand des Experten? Die Parameter i) bis vi) können nun von 0, sehr schlecht, bis 10, sehr gut, bewertet werden. Über die Größe des entstehenden Netzes kann man schließlich aus dieser „Ästhetik-Matrix“ die Wertigkeit der einzelnen Indikation für die tägliche Praxis ablesen.

 

Eine Analyse der häufigsten Laserleistungen in unserer Klinik fördert dann Folgendes zu Tage: Das größte Netz ergibt sich hier für die 1. Ablation benigner Tumoren, gefolgt von 2. Laser-PDT, 3. Lentigines seniles, 4. Onychomykosetherapie und 5. Teleangiektasien und Angiome (Abb.). Für die Indikationen Tattoo, Epilation und fraktionales Laserresurfacing ergeben sich, Stand Oktober 2018, derzeit jeweils schlechtere Werte. Sollte die Laserentfernung von Tätowierungen aber entsprechend des aktuellen Referentenentwurfes zum Gesetz zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen bei der Anwendung am Menschen (NiSG) ab 2019 nur noch Fachärzten erlaubt werden, so würde die Nachfrage nach entsprechenden Leistungen in unserer Klinik wahrscheinlich signifikant steigen. In diesem Falle würde sich die Indikation „Tattoo“ vermutlich dann in der Top 5 hinter den Lentigines einreihen.

Aus dieser Analyse lässt sich meine ganz persönliche Empfehlung für die Ausstattung der medizinisch-ästhetischen Laserpraxis ablesen: das wichtigste System ist ein ablativer Laser in Form eines 2.940 nm Er:YAG- oder 10.600 nm CO2-Lasers. War die Nachfrage nach ablativ-fraktionalen Behandlungen in Sinne eines Resurfacings für die klassischen Indikationen Narben und Elastose lange Zeit in unserem Hause gering, so hat sich dies mit der Einführung der Laser Assisted Drug Delivery (LADD) und der Laser- bzw. Power-PDT deutlich geändert, sodass die Anschaffung eines Systems mit fraktionalem Modus aus unserer Sicht nun sehr sinnvoll erscheint. Lentigines seniles et solares lassen sich meiner Erfahrung nach am besten mit dem gütegeschalteten Rubin-Laser oder mittels IPL entfernen. Der Rubin-Laser würde gleichzeitig die Tattoos, das IPL mitunter Teleangiektasien, Angiome und die Epilation mitabdecken. Hier liegt die Entscheidung in der Präferenz des Anwenders. Ferner hat sich in unserer Klinik auch die nicht-ablative Lasertherapie der Onychomykose als Ergänzung zu pharmakologischen und physikalischen Standardmaßnahmen bewährt. Diese lässt sich entweder mit speziellen Nagellasersystemen oder auch mit langgepulsten Gefäßlasern (präferentiell 1.064 Nd:YAG) durchführen, die dann wiederum auch eine Behandlung von Teleangiektasien und Angiomen erlauben würden.

Natürlich fließt in die hier vorgestellte Analyse ein großer Anteil subjektiver Faktoren ein und so würde das Ergebnis für einen anderen Standort oder einen anderen Anwender vermutlich deutlich unterschiedlich ausfallen – der Ansatz einer systematischen Analyse mag aber bei der Entscheidung für oder gegen ein neues System oder auch bei der grundsätzlichen (Neu) Gewichtung von bereits in der eigenen Praxis etablierten Leistungen helfen. Diese muss sich dann eben auch nicht auf Laser beschränkt bleiben, sondern könnte das gesamte Leistungsspektrum, einschließlich oder anderer apparativer Leistungen, Botulinum- und Fillerinjektionen, Peelings, Medical Needling usw., umfassen.

26. Jahrestagung der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft e.V.

“Wege entstehen dadurch, dass man sie geht“ Franz Kafka

 

Die 26. Jahrestagung der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft wird vom 05.05. bis 07.05.2017 in Hamburg stattfinden. Es ist Zeit auf ein Vierteljahrhundert dermatologische Lasertherapie zurückzublicken. Diese verlief und verläuft auch weiterhin außerordentlich erfolgreich. In jedem Jahr kommen verschiedenste Innovationen in die Praxen und Kliniken der Anwender, also auch in Ihre Praxis.

 

2017 werden wir zeitgleich mit dem 828. Hamburger Hafengeburtstag  mit Blick auf das Hafentreiben und die neu eingeweihte Elbphilharmonie unsere Tagung abhalten. In der historischen Atmosphäre des Schuppen 52 werden wir über den aktuellen Stand  und  die wichtigsten Themen der nächsten Jahre informiert. Zu nennen sind hier vor allem die Weiterentwicklung der fraktionierten Lasertherapie mit dem Fokus auf die Augenpartie und die verschiedenen Optionen der PDT und Tageslicht PDT, die durch zusätzliche Begleitmaßnahmen in Ihrer Effektivität gestärkt werden können. Zahlreiche Hersteller zeigen ihre aktuellen Geräte. Beschäftigen wird uns natürlich auch der rechtliche Rahmen unserer Behandlungen. Hier scheint endlich auch der Gesetzgeber einen Handlungsbedarf  zu sehen. Prof. Hans-Jörg Schmidt-Trenz (Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg und Präsident der HSBA – Hamburg School of Business Administration) wird die Wichtigkeit des Gesundheitssektors am Beispiel Hamburg für uns aufarbeiten.

 

Wir haben viele neue Konzepte in Erarbeitung, die nur im großzügigen Rahmen eines Kai-Speichers möglich sind. Vieles wird anders sein als in den Vorjahren. Lassen Sie sich überraschen! Wir denken, dass durch den regen Austausch untereinander und mit den Firmen ein deutlicher Mehrnutzen für alle entsteht. „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen!“  Aristoteles (384 – 322 v. Chr.), griechischer Philosoph.

Neben zahlreichen Schwerpunktthemen werden erneut ein Laserschutzkurs sowie ein Team- und ein Resident-Seminar angeboten. Letztere werden am Samstag stattfinden, so dass auch für das Praxisteam ein Besuch des Hafengeburtstags möglich sein wird. Wir hoffen auf rege Beteiligung. Gönnen Sie Ihren MitarbeiterInnen diese Fortbildung und damit ein schönes Wochenende.

 

Vor allem für Begleitpersonen finden zahlreiche Rahmenveranstaltungen statt. Hier bietet sich ein Besuch des Hafengeburtstages oder eines Musicals an. Neben den Musicals „Der König der Löwen“ , „Hinterm Horizont“ (Udo Lindenberg) am 7.5. um 14.30 oder 19.30 und „Wunder von Bern“ können zum Beispiel der Hamburger Fischmarkt (seit 1703) am Sonntag früh ab 5 Uhr oder das Miniaturwunderland (größte Modellbauanlage der Erde, toll für Kinder und junggebliebene Erwachsene) besucht werden. Am Sonntag um 20 Uhr spielen die Berliner Philharmoniker unter Sir Simon Rattle in der Elbphilharmonie im Großen Saal (Bruckner und Holt). Alles in fußläufiger Entfernung zum Hafengeburtstag. Sowohl zu Wasser, per Rad als auch zu Fuß lassen sich hier schöne Rundtouren mit Blick auf die Elbe durchführen.

 

 

Hiermit laden wir Sie sehr herzlich zur 26. Jahrestagung der DDL in die Hansestadt ein.

Hamburg und das Organisations-Team freuen sich auf Ihren Besuch.

 

 

Mit den besten Grüßen

Dr. med. Nikolaus Seeber
Tagungspräsident

 

 

Weitere Informationen:

www.ddl-jahrestagung.de

GME German Medical Engineering informiert: 33% Preisreduktion durch neues Vertriebskonzept

Direktkäufe ab Werk oder über das Internet haben sich in vielen Branchen durchgesetzt – nicht jedoch im Bereich dermatologischer Laser. Der Nachteil: etwa 1/3 Ihres Kaufpreises wird für Vertrieb und technischen Kundendienst vor Ort verwandt.

 

 

Die GME aus Erlangen hat eine neue Generation von voll transportablen und sehr leicht zu bedienenden Lasern entwickelt. In den letzten 3 Jahren wurden etwa 500 Geräte weltweit installiert. In Deutschland und Österreich verkauft GME jetzt die Laser direkt ab Werk und gibt Ihnen die Kostenersparnis vollständig weiter.

 

 

Davon haben Sie 5 Vorteile:

 

 

  1. Qualität „made in Germany“ zu einem sehr attraktiven Preis
  2. Sicherheit beim Kauf: Sie können unsere Laser kostenlos und unverbindlich testen
  3. Persönliche Ansprechpartner: Jeder Kunde hat einen klinischen Experten oder Produktmanager als festen Ansprechpartner für alle Fragen
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  5. Keine versteckten Kosten: kein Verbrauchsmaterial, 2 Jahre Garantie inkl. STK

Gegenwärtig bietet GME 4 Produkte an:

ProduktTechnologieAnwendungenPreis (netto)
LinScan 808Diodenlaser 808 nmHaarentfernung, Onychomykose, vaskuläre Behandlungen€ 28.000,-
ExSys 308Excimer Pulsed LightPsoriasis, Vitiligo, Alopecia Areata, Striae€ 16.000,-
DotScan
10 600
Fraktionaler CO2 LaserSkin rejuvenation, PDT Vorbereitung€ 20.000,-
MultiliteIndoor Daylight PDTTageslicht PDT, Ekzeme, Akne€ 10.000,-

Weitere Informationen zu unseren Produkten finden Sie unter www.gmeonline.de
Probieren Sie unsere Laser aus! Sie erreichen uns unter 09131-934159-0 oder per E-Mail an vertrieb(at)gmeonline.de.

Das Einmaleins der Laseranschaffung

Immer mehr Praxen in Deutschland wagen heute den Blick über den Tellerrand und haben den Wunsch, ihr Leistungsspektrum zu erweitern. Nicht selten richtet sich der Fokus auf eine Therapiemethode, die sowohl medizinische, als auch ästhetische Anliegen abdecken kann.

 

 

Die Anschaffung eines Lasersystems bietet eine optimale Bandbreite an Einsatzmöglichkeiten. Sind allerdings keine Erfahrungswerte im Bereich der Lasertherapie vorhanden, kann die Wahl des richtigen Lasersystems zu einer fachlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderung werden. Diese lässt sich jedoch gut bewältigen, wenn man bei der Entscheidungsfindung einige wichtige Kriterien beachtet.

 

 Patientenanalyse – Haben Sie in Ihrer Praxis einen Markt für den Laser?

Diese Frage sollten Sie möglichst nicht „aus dem Bauch heraus“ beantworten, sondern kritisch und objektiv analysieren – am besten mittels einer Patientenumfrage in Ihrer Praxis.

 

 

Zunächst aber sollten Sie sich ein profundes Wissen über das von Ihnen favorisierte Lasersystem aneignen. Machen Sie sich folgende Informationen zugänglich: Indikationen, Downtime (Abheilungsdauer), Anschaffungskosten, Wartungskosten, Erstattungsmöglichkeiten bei medizinischen Indikationen (GOÄ), Delegierbarkeit, Preisempfehlung des Herstellers pro Sitzung.

 

 

All diese Informationen bekommen Sie direkt von der Herstellerfirma. Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Außendienstmitarbeiter.

 

 

Vereinbaren Sie eine einwöchige Testphase für das gewünschte Lasersystem. Nur so können Sie sich ein eigenes Urteil über die Wirkung des Lasers bilden. Achten Sie auf einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, damit Sie die Gelegenheit haben, genügend Patienten einzubestellen.

 

Ich empfehle Ihnen, eine der folgenden Umfragemethoden zu wählen:

 

  1. Befragung per Fragebogen:

– Stellen Sie den befragten Patienten einige Indikationen auf dem Fragebogen zur

Verfügung, die sie ankreuzen können.

– Ermitteln Sie die Preisspanne, die für die Patienten stemmbar und akzeptabel ist.

– Finden Sie heraus, wie oft die Patienten dazu bereit wären, den Betrag zu bezahlen

(Häufigkeit der Anwendungen).

– Erfragen Sie die Wünsche der Patienten (Indikationen, Anliegen, Leidensdruck).

– Weisen Sie deutlich darauf hin, dass die Teilnahme anonym und unverbindlich ist.

 

 

  1. Persönliche Befragung:

 

– Nehmen Sie eine gut frequentierte Woche und richten Sie einen Befragungsraum ein, in dem eine sozial kompetente Mitarbeiterin die Patienten befragen kann.

– In diesem Setting bieten sich genauere Rückfragen an. Nutzen Sie diese Gelegenheit und dokumentieren Sie ausführlich.

– Zeigen Sie deutlich, dass Ihnen die Wünsche der Patienten am Herzen liegen und lassen Sie dies auch von Ihrer Mitarbeiterin kommunizieren.

 

  1. Während des Arzt-Patienten-Gesprächs:

 

– Erfahrungsgemäß schätzen es Patienten sehr, wenn Sie von Ihrem Arzt, die Zukunftsplanung betreffend, zu Rate gezogen werden. Machen Sie sich das zu Nutze und fragen Sie bei Gelegenheit nach Interesse, Preistoleranz und Anliegen bei Patienten, die Sie gut kennen.

 

 

Nennen Sie unbedingt den Grund der Befragung, damit sich der Patient nicht in ein Verkaufs-gespräch verwickelt fühlt und verstehen kann, dass seine Antworten nur Gegenstand einer Patientenbefragung sind.

 

 

Wichtig: Evaluieren Sie die Daten sorgfältig und gewissenhaft, damit Sie im Anschluss eine repräsentative Auswertung vornehmen können. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den Zeitraum von mindestens 5 Tagen einhalten und dieser hochfrequentiert ist. Seien Sie ganz ehrlich zu sich und verobjektivieren Sie Ihre Ergebnisse. Nur so können Sie sich guten Gewissens auf das neue Vorhaben einlassen und sinnvoll planen.

 

 

Welches Lasersystem ist das Richtige?

 

Es empfiehlt sich – vor allem bei Ihrem ersten Lasersystem – , sich für ein multifunktionales System zu entscheiden. Unbedingt sollte der Laser mindestens eine Behandlungsmethode anbieten, die sich nach GOÄ abrechnen lässt und von 80 % der befragten Patienten gewünscht ist.

 

Entscheiden Sie sich bei der Erstanschaffung für einen Laser im mittleren Preissegment – so bleiben die Investitionskosten überschaubar und der Preis pro Behandlung bleibt auch im Rahmen.

 

Grundsätzlich gilt: Pilotprojekte sollten immer überschaubar in Risiko und Kosten bleiben!

 

Worauf ist zu achten?

 

– Q-Switch-Laser (im Nanosekundenbereich)

– kurze Pulslänge (besser als lange Pulslänge)

– gleichmäßige Pulsform

– geringer thermischer Effekt (geringere Downtime, um Verbrennungen und Narben zu

vermeiden)

 

 

Weitere variierende und entscheidende Daten zu Ihrem Lasersystem (Wartungsintervalle, Wartungskosten, Lasereinstellungen) erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Außendienst-mitarbeiter. Bestehen Sie unbedingt auf eine technische und fachliche Einweisung für alle, Arzt und Mitarbeiter.

 

 

Notieren Sie dabei am besten alle für Sie relevanten Fakten (z.B. Welche Einstellungen eignen sich für welchen Hauttyp, Programme und Funktionen).

 

 

Was kostet die Anschaffung?

 

Neben den Kosten für das Lasersystem sind unbedingt folgende Kosten zu berücksichtigen:

 

– Anschaffung der richtigen Einverständniserklärungen

– Versicherung für das Lasersystem

– Arbeitszeit zur textlichen Darstellung auf der Homepage

– Diverse Externa (Lokal-Steroide), die Sie nach der Behandlung auftragen sollten.

– Verschleißartikel, wie z.B. für jeden Patienten individuell verwendbare Aufsätze (Kosten für

Aufsatz/pro Stück)

– Schulung zur Zertifizierung des Laserschutzbeauftragten. Kosten können evtl. von der  Laserfirma übernommen werden.

 

 

Auch wenn die oben aufgeführten Kosten gering erscheinen, sollten Sie diese unbedingt mit einkalkulieren. So können Sie sicher sein, dass Sie im Nachhinein keine böse Überraschung erleben. Die Einverständniserklärung muss bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen (s.u.).

 

 

Welche Kosten entstehen darüber hinaus im Verlauf?

 

Ein Laser erzeugt auch im Unterhalt Kosten. Diese sind überschaubar, planbar und doch von Belang. Die Wartung ist kein „Kann“ sondern ein „Muss“ und sollte in den vorgeschriebenen Intervallen vom Servicetechniker des Herstellers durchgeführt werden. Das Wartungsintervall entnehmen Sie dem Laserhandbuch, das Ihnen beim Laserkauf ausgehändigt wird. Pflegen Sie die Wartungen gleich in Ihr Outlook oder den Terminkalender ein, und vereinbaren Sie immer mit hinreichend Vorlauf die Termine beim entsprechenden Servicetechniker. So können Sie eine gewissenhafte Sicherheitsprüfung gewährleisten, denn diese Verantwortung liegt bei Ihnen.

 

 

Die Preisermittlung – Was sollte eine Behandlung kosten?

 

Die Preisstruktur wird von vielerlei Faktoren beeinflusst. Hauptfaktoren sind:

 

  1. Der Befund, also die Größe des Areals sowie die Ausprägung
  2. Indikation: medizinisch oder kosmetisch?
  3. Abrechnungsart: IGEL oder GOÄ?

 

Gehen wir beispielhaft von einem IPL-Lasersystem aus:

 

Ad 1. z.B. Ausgeprägte Rosacea teleangiektatica, Wangen beidseits, ausgeprägter Befund.

Ad 2. Indikation ist medizinisch, da Rosacea teleangiektatica und ausgeprägter Befund.

Ad 3. In diesem Fall rechnen Sie nach GÖA ab, wenn der Patient privat versichert ist.

 

 

Ist der Patient gesetzlich versichert oder hat eine kosmetische Indikation, müssen Sie eine individuelle Preisvereinbarung treffen (IGEL) und diese unbedingt schriftlich fixieren (in der Patientenakte und auf der Einverständniserklärung). Die Höhe dieser IGEL-Leistung lehnen Sie möglichst an den Preis an, der sich aus dem folgenden GOÄ-Abrechnungsbeispiel ergibt.

 

 

Rechnen Sie bei einem Selbstzahlerpatienten mit medizinischer Indikation analog zum Privatpatienten ab, da in diesen beiden Fällen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss. Bei Patienten mit kosmetischer Indikation verwenden Sie ebenfalls das folgende Abrechnungsbeispiel und weisen zusätzlich die 19 % Umsatzsteuer aus.

 

 

Hier nochmal ein Beispiel für die Diagnosen, die einer medizinischen Indikation entsprechen:

 

Rosacea teleangiectatica, multiple Teleangiektasien, Dermatoheliosis, aktinische Elastose, Lichtschäden der Haut, multiple postinflammatorische Hyperpigmentierungen.

 

 

Auswahl der GOÄ-Ziffern

 

Die Laserziffer ist immer der Größe des Areals und der Ausprägung des Befundes anzupassen. Das ist gut darzustellen, da es drei ansetzbare Ziffernketten gibt. Meist sind bei der Diagnose Rosacea teleangiectatica Nase und Wangenpartie betroffen. Sollten sich die Teleangiektasien nur auf die Nase beschränken, ist es ratsam, die „kleine Laserziffer“ (2440) mit den Zuschlägen 444 und 441 statt der „ großen Laserziffer“ (2886) anzusetzen. Für eine mittelschwere Ausprägung ist die „mittlere Laserziffer“ (2885) passend. Achtung: große und mittlere Laserziffer sind nicht zuschlagsberechtigt.

 

 

Bei Selbstzahlerpatienten, mit denen ein Festpreis vereinbart wurde, muss der Faktor der Laserziffer so verändert werden, dass dieser den gewünschten Betrag ergibt.

 

 

Die GOÄ sieht für diese Behandlung folgende Ziffern vor (Ziffern entsprechen dem festgelegten Standardfaktor der GOÄ):

 

 

GOÄ-Ziffer      Legende                                              Betrag

 

1                      Beratung, auch telefonisch                 10,72 €

5                      Symptombezogene Untersuchung      10,72 €

750                  Dermatoskopie der Haut                      16,09 €

2886                Lasertherapie der Haut, ad IPL           371,35 €

530                  Kalt- oder Heißpackung                      3,67 €

209                  Auftragen von Externa                       15,73 €

 

 

Wann hat sich das Lasersystem amortisiert?

 

Für die Amortisationsdauer sind folgende Kriterien relevant:

 

– Anschaffungspreis des Lasersystems

– Preis pro Behandlung

– Anzahl der Behandlungen

– steuerliche Abschreibungsdauer

– Wertsteigerung des Gerätes

– definiertes Umsatzziel

 

Beispielkalkulation für die Amortisation:

 

Preis pro Behandlung: 380 Euro

Anzahl Behandlungen: 120 pro Jahr

Anschaffungspreis Lasersystem: 30.000 Euro

380 Euro / pro Behandlung x 120 Behandlungen / pro Jahr = 45.600 Euro è Umsatz erstes Jahr

45.600 Euro / Umsatz im 1. Jahr – 30.000 Euro / Anschaffungspreis = 15.600 Euro èÜberschuss erstes Jahr

 

Die steuerliche Abschreibung und deren Dauer beeinflusst den Überschuss zum Vorteil der Praxis. Die empfohlene Abschreibungsdauer entspricht der Nutzungsdauer des Gerätes und ergibt sich aus der Afa-Tabelle (Einzusehen unter www.bundesfinanzministerium.de). Besprechen Sie sich vorab mit Ihrem Steuerberater und lassen Sie sich die steuerliche Abschreibung nochmal an Ihrem speziellen Fall mit den für Sie relevanten Zahlen erklären. Dann haben Sie eine Berechnung auf einer haltbaren Grundlage mit allen individuellen Besonderheiten zur Hand.

 

 

Falls das Lasersystem delegierbar ist, also von einer kompetenten Helferin eingesetzt werden kann, steigert das den Ertrag der Praxis um ein Vielfaches.

 

 

Als Faustregel gilt: Eine Investition sollte sich in der Hälfte der Abschreibungsdauer amortisiert haben. Ist das nicht der Fall, ist von einem Defizit auszugehen. Entweder werden zu geringe Einnahmen generiert, oder die Investition war zu hoch. In einem solchen Fall kann ein Finanzexperte schnell erkennen, wo der Fehler verborgen liegt und meist eine gute Lösung anbieten.

 

 

Was ist rechtlich zu berücksichtigen?

 

Die rechtliche Situation ist klar definiert. Die Einverständniserklärungsbögen sollten unbedingt bei den bekannten Fachverlagen bestellt werden, da Sie sich hier sicher sein können, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Falls Sie Risikofaktoren oder Grunderkrankungen des Patienten im Beratungsgespräch erfahren, notieren Sie diese handschriftlich auf dem Bogen.

 

 

Bitte beachten Sie: Nach dem Patientenrechtegesetz sind nur dokumentierte Risiken durch die Einverständniserklärung abgesichert, seien Sie deshalb gründlich – auch in der Archivierung der Bögen. Es empfiehlt sich, die Bögen zusätzlich zur Ablage als gescanntes Dokument zu archivieren.

 

Der Laserschutzbeauftragte

 

Der Praxisinhaber ist verpflichtet, sich entweder selbst die erforderliche Sachkunde anzueignen und dafür einen Kurs für Laserschutzbeauftragte zu besuchen, oder einen externen Laserschutzbeauftragten vor der Inbetriebnahme des Lasers zu bestellen.

 

 

Der Laserschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den sicheren Betrieb mit dem Lasersystems zu gewährleisten (Abgrenzen und Kennzeichnen des Laserbereichs, Unterweisung der Mitarbeiter, Gefährdungsbeurteilung, Schutzausrüstung und Schutzbrillen).

 

 

Weitere Informationen entnehmen Sie: http://www.bgetem.de/arbeitssicherheitgesundheitsschutz/fachinformationen/strahlenschutz/laserstrahlung-optische-strahlung

 

 

So machen Sie auf die neue Behandlungsmöglichkeit aufmerksam

 

Fordern Sie bei beim Laserhersteller Flyer und Poster für Ihr Lasersystem an und bringen Sie diese gut sichtbar an. Flyer eigenen sich besonders gut zur Auslage im Wartezimmer und zum Mitgeben nach einer Beratung. Es ist häufig der Fall, dass Patienten den Flyer in ihrer Wartezeit entdecken und gleich auf das Praxispersonal zukommen um sich zu erkundigen. Das zeigt deutlich, wie unumgänglich es ist, das Personal immer mit einzubeziehen und zu schulen.

 

 

Die Poster hingegen erzielen die beste Wirkung, wenn sie an den Türinnenseiten in Sprechzimmern angebracht werden, da die Patienten hier häufig einige Minuten auf den Arzt warten und sich in aller Ruhe umsehen können. Bei Fragen ist der Arzt gleich zur Stelle und kann beratend reagieren. So wird er sich nach und nach die Patienten für seine neue Behandlungsmethode rekrutieren und das Lasersystem erfolgreich etablieren.

 

Korrespondenzadresse:
Nathalie Helen Morgenroth
Seminare-Coaching-Training
Leopoldstraße 99
D-80802 München
Nathalie(at)constanda-coaching.de

Laser – ein Erfolgskonzept für die Praxis

„Wie schaffen wir als niedergelassene Hautärzte den täglichen Spagat zwischen klinischer Dermatologie, gesetzlicher Krankenversicherung und individuellen Gesundheitsleistungen?“ Diese Frage stellte Dr. Dirk Landwehr aus Saarbrücken einleitend in dem von Asclepion Laser Technologies unterstützten Industrieworkshop „Laser in der Praxis – effektiv und profitabel“ im Rahmen der 24. Jahrestagung der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL) am 12. Juni in Trier. Mit Tipps zur Wahl des geeigneten Lasersystems und mit betriebswirtschaftlichen Hinweisen brachte Dr. Landwehr Klarheit in den von vielen als Irrgarten empfundenen Lasermarkt. Ein Lasersystem, das als ‚eierlegende Wollmilchsau‘ fungieren könne sei leider bislang nicht entwickelt worden, so Landwehr, doch verschiedene neue Geräte decken gewisse Einsatzgebiete sehr gut ab.

 

Abb. 1: Der gut besuchte Workshop.

Abb. 1: Der gut besuchte Workshop.

Systeme für alle Indikationen

Zur Ablation eigne sich etwa der Er:YAG-Laser MCL31 Dermablate, der durch verschiedene Handstücke sowohl zur fraktionierten Lasertherapie als auch zur Abtragung epidermaler und dermaler Läsionen eingesetzt werden kann. Ob Narbenbehandlung oder Skin Resurfacing oder die Entfernung von dermalen Naevi, Fibroadenomen, Xanthelasmen oder seborrhoischen Keratosen, dieses von Landwehr als ‚Arbeitstier‘ bezeichnete System bilde einen soliden Grundpfeiler für jede dermatologische Praxis, die sich auf Laserbehandlungen spezialisieren wolle. Schnelles Arbeiten in der Epilation wiederum erlaube der MeDioStar NeXT PRO, ein Diodenlaser, der neben der Haarentfernung auch für die Behandlung von Besenreisern und Akne sowie für die Hautverjüngung geeignet ist. „Die Epilation eines Männerrückens ist mit diesem Laser eine Sache von wenigen Minuten. Und für schmerzempfindliche Patienten bietet der MeDioStar einen SmoothPulse-Modus“, so Landwehr. Ein besonderer Vorteil dieses Systems liege in seiner Anwendbarkeit bei allen Hauttypen und dessen Delegierbarkeit. Mit dem TattooStar wiederum stehe ein ständig verbesserter Q-Switch-Laser zur Entfernung von Tätowierungen und Pigmentflecken zur Verfügung, der nicht invasiv und sehr effektiv arbeite. Die modernste Technologie wird im QuadroStarPROYELLOW eingesetzt. Der sogenannte ‚HOPSL‘ arbeitet mit einer gelben Wellenlänge und ist damit ideal für die Behandlung von oberflächlichen Gefäßen wie Teleangiektasien oder Couperose geeignet.

 

Abb. 2: Der Diodenlaser MeDioStar NeXT PRO.

Abb. 2: Der Diodenlaser MeDioStar NeXT PRO.

 

Der Anschaffungspreis ist das letzte Kriterium

 

„Bei der Entscheidung zum Kauf eines Lasers steht der Preis des Gerätes an letzter Stelle. Viel wichtiger sind die Faktoren Geschwindigkeit, Qualität und die Höhe der laufenden Kosten. Auch das therapeutische Spektrum und die therapeutische Breite sowie die Delegierbarkeit an das Praxispersonal sind wichtigere Entscheidungskriterien als der Kaufpreis. ‚Geiz ist geil‘ darf nie das Motto bei der Wahl eines Lasersystems sein“, gab Landwehr unmissverständlich den zahlreich erschienen Kolleginnen und Kollegen zu verstehen und wies darauf hin, dass bei keinem der Geräte der Firma Asclepion Verbrauchskosten anfallen. Zum Aspekt der Delegierbarkeit von Laserbehandlungen und der Auswahl des betreffenden Praxispersonals empfahl der Laserexperte: „Die Mitarbeiterin muss ein ausgeprägtes Kommunikationstalent besitzen, Freude am Umgang mit dem Patienten haben und beste Umgangsformen aufweisen.

Abb .3: Der Er:YAG-Laser MCL31 Dermablate.

Abb .3: Der Er:YAG-Laser MCL31 Dermablate.

Only the best when you delegate!“ Eine sorgfältige Patientenauswahl und –aufklärung gehören nach Landwehrs Ausführungen unbedingt zum Grundrepertoire einer erfolgreichen Laserpraxis. „Versprechen Sie weniger als Sie halten können! Veranschlagen Sie für die Epilation ruhig zehn Sitzungen statt drei – der Patient freut sich, wenn das Ziel schon nach fünf Sitzungen erreicht ist. Und seien Sie gegenüber dem Patienten so ehrlich ihm oder ihr zu sagen, dass eine effektive Laserbehandlung immer mit einem gewissen Schmerz verbunden ist. No pain, no gain.“ Die Laserepilation sei überhaupt eine Indikation, die sich hierzulande im Gegensatz zum Mittelmeerraum durchaus noch als einträglich erweise: „Deutschland ist noch sehr behaart“, so Landwehr.

 

Abb .4: Der TattooStar, ein Q-Switch-Laser.

Abb .4: Der TattooStar, ein Q-Switch-Laser.

 

BWL und Marketing

 

Zur Amortisation eines Lasersystems stellte der Dermatologe ein vereinfachtes Rechenbeispiel auf: Gehe man von einem Anschaffungspreis von 50.000 Euro und einer Amortisationszeit von fünf Jahren aus, so kostet den Arzt das Gerät bei etwa 200 Arbeitstagen im Jahr 50 Euro täglich. Demnach muss jeden Tag eine Behandlung in Höhe von etwa 80 Euro anfallen, damit sich die Anschaffung betriebswirtschaftlich rechnet. Durchaus eine Zahl, die für eine halbwegs gut aufgestellte Praxis zu erreichen ist. Dafür spricht auch, dass Laserbehandlungen laut einer von Landwehr vorgestellten Umfrage zu den aus Patientensicht sympathischsten Eingriffen zählen, da hierbei „kein Spritzen und kein Schneiden“ notwendig sei.

 

Abb .5: Der QuadroStarPRO ist ideal für die Behandlung von Teleangiektasien oder Couperose.

Abb .5: Der QuadroStarPRO ist ideal für die Behandlung von Teleangiektasien oder Couperose.

 

Als Marketingtools empfiehlt Landwehr eine gut gestaltete Webseite sowie Patientenbroschüren zu ästhetischen Eingriffen, die das Leistungsspektrum der Praxis widerspiegeln. Mit diesen Informationssystemen könne gezeigt werden, was für die Patienten getan werden kann und man schaffe Unterscheidungskriterien zu „einfachen“ Hautarztpraxen. Mit Einlegern zu spezifischen Indikationen können die Patienten über verschiedene Verfahren, die Dauer der Therapie, die zu erwartenden Ergebnisse und über die Patientenzufriedenheit informiert werden.

 

 

Letztendlich steht jeder Dermatologe vor der Frage, ob er seinen Schwerpunkt medizinisch oder ästhetisch legen möchte. Hier sieht Dr. Landwehr keinen Gegensatz, sondern „Es geht beides zusammen“.

Tattoos: Auch der Abschied ist nicht ohne Risiko

BfR weist erstmals Blausäure nach Laserbestrahlung eines Tätowierungspigments nach

Mit der zunehmenden Verbreitung von Tätowierungen steigt auch der Trend, diese wieder zu entfernen. Daten zur Bewertung der Sicherheit der Entfernungsmethoden fehlen jedoch bislang. Das BfR hat nun mittels moderner analytischer Methoden die Spaltprodukte bestimmt, die bei Rubinlaserbestrahlung des kupferhaltigen Pigments Phthalocyanin-Blau entstehen. Dazu gehören 1,2-Benzendicarbonitril, Benzonitril, Benzol sowie Blausäure. „Wir konnten zum ersten Mal zeigen, dass bei der Laserbehandlung eines Tätowierungspigments in wässriger Suspension Stoffe in Konzentrationen entstehen, die hoch genug wären, in der Haut Zellschäden zu verursachen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Mögliche Risiken können je nach Größe der Tätowierung, Pigmentkonzentration, Körperstelle, Bestrahlungsdosis sowie der verwendeten Wellenlänge des Lasers unterschiedlich sein. Das BfR sieht weiteren Forschungsbedarf und wird aufgrund der vorgestellten Daten in Zukunft mögliche Spaltprodukte von Farbstoffen bei seiner Risikobewertung berücksichtigen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sowohl über die möglichen Risiken von Tätowierungen als auch der Tattooentfernung umfassend aufgeklärt werden. Die Ergebnisse zur Forschung bei der Tattooenfernung wurden am 5. August 2015 in der zur Nature Publishing Group gehörenden Zeitschrift Scientific Reports (DOI: 10.1038/srep12915 1) veröffentlicht. Das BfR weist auf seiner Webseite bereits seit 2004 auf mögliche Risiken durch Tätowierungen hin. Ein englischsprachiger Übersichtsartikel dazu wurde vor kurzem in der renommierten medizinischen Fachzeitschrift The Lancet (DOI: 10.1016/S0140-6736(15)60215-X) veröffentlicht.

 

Nicht länger erwünschte Tätowierungen werden oft durch Laserbehandlungen entfernt. Das Risiko der Fragmentierung von Pigmenten in toxische oder krebserregende Bestandteile nach der Entfernung von Tätowierungen wird derzeit wissenschaftlich erforscht. Die Art der möglichen chemischen Abbauprodukte und ihre Langzeitwirkungen nach Freisetzung und systemischer Verteilung im menschlichen Körper sind dabei größtenteils unklar. Bislang sind Daten zum laserbedingten Abbau von in Tätowierungsmitteln verwendeten Pigmenten nur für einige Azofarbstoffen verfügbar. Daten zum Zerfall von eher lichtbeständigen Molekülen wie beispielsweise Phthalocyaninen fehlten. So gab es zu Kupfer-Phthalocyanin (auch als Phthalocyanin-Blau oder Pigment B15:3 bekannt) – offenbar derzeit das einzige in Tätowierungen verwendete und auf dem europäischen Markt erhältliche blaue organische Pigment – bisher keine Daten zu dessen Sicherheit als Tätowierungsmittel oder über dessen Zerfallsverhalten.

 

In der klinischen Dermatologie werden unter anderem Rubinlaser häufig für die Entfernung blauer Tätowierungen verwendet. Hierbei erfolgt wellenlängenspezifisch eine hitzebedingte Spaltung des Pigments. In der BfR-Studie wurde der laserinduzierte und temperaturabhängige Abbau des Blaupigments Kupfer-Phthalocyanin simuliert. Alle flüchtigen Abbauprodukte wurden mittels gaschromatographischer (GC) Trennung und anschließender massenspektrometrischer (MS) Analyse bestimmt. Da Analysen mittels Pyrolyse-GC/MS (Py-GC/MS) weitere Hinweise auf das Vorhandensein flüchtiger und hochgiftiger Verbindungen wie Blausäure (HCN) und Benzol lieferten, hat das BfR eine dynamische Headspace (DHS)-Methode entwickelt, um dadurch jeglichen Verlust solcher Verbindungen während der Aufbereitung und Analyse auszuschließen. Unter Anwendung der DHS–GC/MS in Kombination mit zweidimensionaler Gaschromatographie, gekoppelt an Flugzeitmassenspektrometrie (GCxGC—ToF-MS), ist es gelungen, die erwarteten Verbindungen sehr empfindlich und spezifisch nachzuweisen.

 

Unter all den Verbindungen, die durch Rubinlaserbestrahlung von Kupfer-Phthalocyanin entstehen, ist Blausäure (HCN) aufgrund ihrer starken Zytotoxizität von besonderer Bedeutung. Sie ist seit langem als farbloses, schnell wirkendes toxisches Gas bekannt. Überträgt man die vom BfR nachgewiesenen Mengen an HCN auf die Situation im menschlichen Körper (in vivo), so könnten in bestimmten Gewebsschichten durch Laserbehandlung HCN-Konzentrationen von bis zu 30 Mikrogramm (µg) pro Milliliter (ml) entstehen. Obwohl die orale Einnahme und das Einatmen die häufigsten Arten der Cyanidvergiftung darstellen, sind auch immer wieder Fälle gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach Aufnahme über die Haut beschrieben worden. So ist anzunehmen, dass lokale Pigmentkonzentrationen von ca. 30 μg/ml HCN, die in gut durchbluteten Gewebeschichten auftreten können, ein mögliches gesundheitliches Risiko darstellen, insbesondere dann, wenn extrem große Tätowierungen bestrahlt werden (z.B. Oberarm > 500 cm2).

 

Derzeit gibt es mehrere Verfahren der Tattoo-Entfernung. Allerdings ist der Erfolg nicht garantiert, und es bestehen gesundheitliche Risiken wie Narbenbildung und allergische Reaktionen.

 

Während die Entfernung mittels Laser zu toxischen Spaltprodukten führen kann, steht bei der chirurgischen Entfernung des entsprechenden Hautareals die Infektionsgefahr im Vordergrund. Dem BfR wurden beispielsweise bereits im Jahr 2011 einzelne Fälle gemeldet, in denen nach der Anwendung flüssiger Tattoo-Entferner unerwünschte Wirkungen aufgetreten sind. In einigen Fällen kam es zu schweren Entzündungsreaktionen der Haut mit Narbenbildung.

 

Das BfR rät, Tattooentfernungen nur mittels medizinisch anerkannter Verfahren und von geschultem Personal in entsprechenden Einrichtungen vornehmen zu lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten in jedem Fall umfassend über die möglichen Risiken der Tattooentfernung aufgeklärt werden.

 

Dem BfR liegt keine vollständige Liste der Verfahren vor, mit denen Tattoos entfernt werden können. Es werden immer wieder neue Methoden entwickelt, eine Meldepflicht an Behörden oder eine behördliche Prüfung dieser Methoden gibt es nicht.

 

Eine Beschreibung verschiedener Methoden zur Entfernung von Tattoos und damit verbundener gesundheitlicher Risiken enthält auch die BfR -Stellungnahme Nr. 013/2013 „Anforderungen an Tätowiermittel“ vom 28. August 2012 unter Punkt 6.

 

Weitere Informationen und Links:

http://www.bfr.bund.de/cm/343/anforderungen-an-taetowiermittel.pdf
http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/taetowierung-4929.html
http://www.bfr.bund.de/de/fragen_und_antworten_zu_taetowiermitteln-187854.html
http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2011/26/risiken__die_unter_die_haut_…

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