Kreditnehmer können bis zu mehreren 10.000 Euro durch einen Fehler in dem Kreditvertrag sparen

Viele Immobilien-Kreditverträge, die in den Jahren 2002 bis 2012 abgeschlossen wurden, enthalten keine gesetzeskonformen Widerrufsbelehrungen. Nach Einschätzungen der Verbraucherzentralen sind mehrere Millionen Kredite in Deutschland davon betroffen.

 

 

„Bislang hatte der Kreditkunde keine Möglichkeit, einen einmal abgeschlossenen Kreditvertrag neu zu verhandeln“, erklärt der Münchener Finanzexperte Nico Bernhardt „Seit dazu höchstrichterlich Entscheidungen getroffen wurden, können die Verbraucher bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in ihrem Vertrag, diesem auch nach Jahren noch widersprechen. Dabei hat der Kunde in der Regel gute Chancen, eine Senkung der Vorfälligkeitsentschädigung oder gar eine Rückabwicklung des Vertrages zu erwirken. Dieser Erfolg spiegelt sich meist in einem Zinsvorteil von mehreren Prozentpunkten pro Jahr wider, was über die Gesamtvertragslaufzeit gleich mehrere 10.000 Euro Ersparnis ausmachen kann. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Kreditvertrag aktuell noch läuft, oder bereits beendet und eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank entrichtet wurde“.

 

 

Nico Bernhardt weiß aus den Erfahrungen seiner Kunden zu berichten, dass, wenn der Kunde seinen Forderungen den nötigen Nachdruck verleiht, um seine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, es insbesondere auf eine fundierte Begründung des Widerrufs ankommt. Dabei sind nicht nur kleinere Kreditinstitute verhandlungs- und vergleichsbereit, sondern auch Großbanken, Versicherungen und Bausparkassen. Die tägliche Praxis zeigt, dass so gut wie bei allen Banken und Sparkassen die Widerrufsbelehrungen häufig eklatante Fehler aufweisen. Bei vielen Kreditinstituten sind die Erfolgschancen nach einem Verhandlungsgespräch besonders hoch.

 

 

Der Finanzexperte berichtet, dass jeder betroffene Kreditkunde für solche und ähnliche Fälle einen „Widerrufsjoker“ in der Hand hält und weist in diesem Zusammenhang auch auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes hin (Urteile vom 10.03.2009, Az. XI ZR 33/08 und vom 28.06.2011, Az. XI ZR 349/10).

 

 

„Für Kreditnehmer, die vor einigen Jahren einen Kredit mit zu hohen Zinsen abgeschlossen haben, besteht die juristische Möglichkeit, aus vielen der alten Verträge vorzeitig herauszukommen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen“, so Bernhardt. „Denn ist die Widerrufsbelehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf des Kreditvertrags kann also jederzeit gegenüber der Bank erklärt werden.

 

 

In der Regel lehnen die Banken und Sparkassen einen Widerruf der Darlehensverträge zunächst grundlos ab, weil sie unbedingt an den teuren Krediten festhalten wollen, weiß Bernhardt aus Erfahrungen zu berichten. Es kommt daher insbesondere auf die fundierte Begründung der fehlerhaften Widerrufsbelehrung an. Nico Bernhardt empfiehlt daher den betroffenen Kreditnehmern zunächst prüfen zu lassen, ob ihre Kreditverträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten.

 

 

Über den Herausgeber:

Die Wirtschaftskanzlei Bernhardt & Kollegen, mit Sitz in Planegg bei München, beschäftigt sich seit 2003 mit der Planung und Umsetzung von Finanz- und Anlagekonzepten. Schwerpunkt der Beratung ist die Optimierung von Finanz- und Steuervorteilen mit dem Ziel einer krisensicheren Kapitalanlage. Der Finanzexperte Nico Bernhardt wurde 2010 und 2013 von der Zeitschrift EURO als einer der Top 100 Finanzberater Deutschlands ausgezeichnet.

 

Weitere Informationen:
Bernhardt & Kollegen
Wirtschaftskanzlei
Frau Jule Webel
Lena-Christ-Straße 44
D-82152 Planegg bei München
Tel.: 089 895 431 84 -0

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