„Psychologische Testung nach dem Schönheits OP Gesetz bei 16-18 jährigen“

MMag. Dr. Sylvia Mikl-Strobl, Feldkirchnerstraße 217, A-9020 Klagenfurt
praxis(at)mikl-strobl.at

 

Seit 01.01.2013 gelten in Österreich strengere Richtlinien für ästhetische Eingriffe. Es trat ein neues Gesetz (ÄsthOpG) in Kraft, das einerseits Schönheitsoperationen an unter 16jährigen ohne medizinische Indikation verbietet, andrerseits dürfen Schönheitsoperationen an 16-18 jährigen nur nach erfolgter psychologischer Begutachtung durchgeführt werden.

 

Ausschließlich ästhetisch motivierte Eingriffe an Minderjährigen sind mit Bedacht zu handhaben da die Zeit der Pubertät mit all ihren körperlichen und seelischen Veränderungen sehr fragil ist und verfrühte Eingriffe wichtige Entwicklungsschritte stören oder unterbinden können. Durch die präoperative psychologische Begutachtung von 16-18jährigen besteht auch die Chance verzerrte Schönheitsideale zu korrigieren und oftmals den wahren Wunsch der ästhetischen Operation zu finden und zu therapieren.

 

Eine Exploration hinsichtlich der geplanten Operation ist im Vorfeld von Bedeutung. Einige Testverfahren wie der SCL-90R der Somatisierung, Zwanghaftigkeit, Unsicherheit im Sozialkontakt, Aggressivität, Depressivität erheben lässt, ist bedeutend für die Erfassung von Auffälligkeiten.

 

Der Fragebogen FKB-20 zum Körperbild gibt Aufschluss zur eigenen Körperbewertung, ebenso gibt das Testverfahren FBeK Aufschluss zur Beurteilung des eigenen Körpers. Wesentlich ist auch die Erfassung des Essverhaltens, wobei das Testverfahren FEV Essstörungen und gestörtes Essverhalten erfasst.

 

Wesentlich vor einem ästhetischen Eingriff ist das Erfassen der momentanen psychischen Befindlichkeit und die Notwendigkeit einer ästhetischen Operation. Der Schutz Jugendlicher und die Möglichkeit Ihnen durch Aufklärung Sicherheit zu geben, sind wesentliche Kriterien die einer Entscheidung für oder gegen eine ästhetische Operation zugrunde liegen.

 

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